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REGRESSBEARBEITUNG

Bei einer Regressandrohung sind wir für Sie da.

Wenn die Krankenkasse Ihre Verordnungen infrage stellt, geht es fast immer um ihr Privatvermögen. Haftung ist ein Thema voller Angst- das ist oft unnötig. Wir unterstützen Sie dabei, Widerspruch einzulegen und die Wirtschaftlichkeit Ihrer Entscheidungen nachzuweisen. Damit aus einer Androhung keine Forderung wird.

Inklusive (Je nach Fall)Fachkundige BegleitungRegional & persönlich
WORUM ES GEHT

Wenn wirtschaftliches Handeln plötzlich zur privaten Frage wird.

Sie verordnen, was Ihre Patientin oder Ihr Patient medizinisch braucht. Doch dann meldet sich die Krankenkasse und deklariert ihre Verordnung für unwirtschaftlich. Aus einer fachlichen Entscheidung wird eine Prüfung – und im schlimmsten Fall sollen Sie die Kosten aus Ihrem privaten Vermögen erstatten - egal wie. Das ist die Realität von Wirtschaftlichkeitsprüfungen: Sie treffen Ärztinnen und Ärzte oft unerwartet und können erhebliche Summen betreffen.

Beispiel aus der Praxis

Eine Patientin mit einer UCV- Versorgung benötigt heilungsphasengerechtes Wundversorgungsmaterial. Die Krankenkasse stuft die entstandenen Kosten als unwirtschaftlich ein und droht mit Regress. Ohne fundierten Nachweis der medizinischen Notwendigkeit wird die Forderung an die Ärztin gestellt – obwohl die Versorgung zweckmäßig, wirtschaftlich und medizinisch notwendig war. Die gesetzliche Spielregel des gesamten GKV- Systems wurde eingehalten: §12 SGB V. Es gilt nun die Entscheidungen für das verordnete Material in der Wundtherapie zu begründen. In Ruhe. Fachlich sicher. Wirtschaftlich.

WIE WIR SIE UNTERSTÜTZEN

Fundiert widersprechen. Wirtschaftlichkeit nachweisen.

Widerspruch einlegen

Wir unterstützen Sie dabei, form- und fristgerecht Widerspruch gegen Regressforderungen einzulegen.

Wirtschaftlichkeit belegen

Gemeinsam stellen wir dar, dass Ihre Verordnung medizinisch notwendig und wirtschaftlich begründet war.

Fachkundige Begleitung

Sie profitieren von Erfahrung mit Wirtschaftlichkeitsprüfungen – Sie müssen sich nicht allein durch Formulare und Fristen kämpfen.

Rückhalt im Netzwerk

Sie tauschen sich mit Kolleginnen und Kollegen aus, die ähnliche Situationen kennen – geteiltes Wissen statt Einzelkampf.

So bleibt Ihre fachliche Entscheidung das, was sie sein sollte – eine medizinische. Keine finanzielle Bedrohung, sondern eine begründete Verordnung im Rahmen ihrer Therapiehoheit.

Sichern Sie sich diese Unterstützung, bevor Sie sie brauchen.

Unverbindlich als Mitglied bewerben
SCHRITT FÜR SCHRITT

Wenn die Regressandrohung kommt: So gehen wir gemeinsam vor.

Kein Grund zur Panik. Es gibt einen klaren Weg – und Sie gehen ihn nicht allein.

01

Bescheid erhalten – ruhig bleiben

Sie erhalten eine Prüfmitteilung oder Regressandrohung von der Krankenkasse. Der wichtigste erste Schritt: nichts überstürzen und die Frist im Blick behalten.

02

Uns kontaktieren

Sie melden sich bei uns – am besten so früh wie möglich. Gemeinsam verschaffen wir uns einen Überblick über den Fall und die geltenden Fristen.

03

Unterlagen sichten

Wir schauen uns Ihre Dokumentation und die beanstandeten Verordnungen an und prüfen, wie sich die medizinische Notwendigkeit belegen lässt.

04

Widerspruch aufbauen

Wir unterstützen Sie dabei, einen fundierten, form- und fristgerechten Widerspruch zu formulieren, der die Wirtschaftlichkeit Ihrer Entscheidung nachvollziehbar darstellt.

05

Dranbleiben

Wir begleiten Sie durch das weitere Verfahren – damit Sie in jedem Schritt wissen, woran Sie sind, und nicht allein entscheiden müssen.

WEN WIR BEGLEITEN

Für Ihre Praxis – nicht gegen die Kasse allein

Hausärzt:innenFachärzt:innenPraxisteamsMFA & Abrechnung

Je früher Sie sich melden, desto mehr Handlungsspielraum haben wir gemeinsam. Deshalb ist es gut, das Netzwerk schon an Ihrer Seite zu haben, bevor es darauf ankommt.

RÜCKHALT, BEVOR SIE IHN BRAUCHEN

Sichern Sie sich Unterstützung, solange alles ruhig ist.

Eine Regressandrohung kommt selten angekündigt. Wer das Netzwerk bereits an seiner Seite hat, muss im Ernstfall nicht allein und unvorbereitet reagieren – sondern kann auf fachkundige Begleitung und den Rückhalt von Kolleginnen und Kollegen zählen.

Ihre Bewerbung ist völlig unverbindlich. Kein Papierkram, keine Verpflichtung – wir melden uns persönlich bei Ihnen.

  • Für Mitglieder inklusive
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  • Von Ärzten für Ärzte
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